Wie in einem aktuellen Bericht von Cash-online zu lesen, steht die von der Regierung erst Ende März 2016 für Deutschland eingeführte Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) erneut unter Beschuss. Schon direkt nach der Einführung wurde die Richtlinie aus vielen Richtungen scharf kritisiert. Die Richtlinie geht dabei auf eine ursprünglich von der Europäischen Union (EU) initiierte Regelung zurück, welche zum Zweck des Schutzes vor Überschuldung von Darlehensnehmern und damit zur Vermeidung einer Finanzkrise erschaffen wurde. Die Umsetzung in nationales Recht in 2016 stieß jedoch bei vielen Beteiligten auf Unverständnis, da die Regelungen nach deren Ansicht zu strikt umgesetzt wurden. Die in der Richtlinie verlangten Änderungen zur Beurteilung von Bonitätskriterien ermöglichten gerade jungen Familien und älteren Menschen nun kaum noch, überhaupt Immobilienkredite zu erhalten. Auch Volkswirte laufen gegen die neuen Regelungen Sturm, da durch sie der Erwerb von Immobilien – auch heute noch ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge – erheblich erschwert würde. Die ursprünglichen europäischen Regelungen wären viel weniger strikt und würden das eigentliche Ziel der Richtlinie nicht so sehr blockieren wie die umgesetzte Fassung in deutsches Recht.
Bundesverband der Immobilienfinanzierer (bvdif) kritisiert die WIKR deutlich
Die neueste Kritik nun kommt vom Bundesverband der Immobilienfinanzierer (bvdif): Der Vorstandsvorsitzende Dr. Joachim Klare bemängelt auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes die Einschränkung des Baufinanzierungsmarktes durch die Richtlinie, ohne dass eine entsprechende Notwendigkeit bestanden hätte. Der Gesetzgeber wäre hier deutlich über das eigentliche Ziel hinausgeschossen. Bislang wäre der deutsche Baufinanzierungsmarkt durch gute Bedingungen gekennzeichnet gewesen, was durch die neue WIKR nun eingeschränkt worden wäre. Die mögliche Gefahr einer Immobilienkrise ist nach Ansicht des bvdif hier zu Lande bei weitem nicht so groß wie in anderen europäischen Staaten oder den USA. Viele Immobilienexperten – wie z. B. auch Andreas Schrobback – ein seit Jahren erfolgreich auf dem deutschen Markt tätiger Kapitalanlage- und Immobilienspezialist – schließen sich der Meinung an, dass eine solch restriktiv gestaltete Richtlinie nicht nur nicht notwendig ist, sondern auch zu einem unnötig hohen administrativen Aufwand führt. In Deutschland herrscht gerade in vielen Ballungsgebieten ein Angebotsmangel – daher seien nach Ansicht des bvdif vermehrt positive Impulse notwendig und keine Hemmnisse, wie sie mit dieser Richtlinie aufgebaut würden.
Überregulierung beschränkt den Immobilienmarkt
Selbst erfahrene Berater aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung gelangen durch die neuen Bestimmungen der Richtlinie an ihre Grenzen. Für viele Menschen kann so keine Immobilienfinanzierung mehr angeboten werden, obwohl dies vor Einführung der Richtlinie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit geschehen wäre. Im Zweifel würde eher kein Angebot gemacht, da die Banken unter Umständen selbst belangt werden können. Die Bestimmungen der Richtlinie besagen, dass die Bonität vor allem vom frei verfügbaren Einkommen bzw. der Fähigkeit, die Kreditraten aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen, bestimmt werden soll. Vorhandene Immobilien bzw. die finanzierte Immobilie selbst dürfen im Vergleich zu früher nur noch mit einem sehr geringen Anteil gewichtet werden. Somit sind junge Familien – mit in der Regel noch geringerem Einkommen – sowie ältere Menschen – durch die geringe verbleibende Lebenserwartung- deutlich bei der Beurteilung der Bonitätskriterien benachteiligt und bekommen erst gar kein Angebot für eine Immobilienfinanzierung mehr vom Kreditinstitut. Somit wird auch die Altersvorsorge, bei der Immobilien noch immer eine große Rolle spielen, behindert. Es bleibt abzuwarten, ob die Regierung angesichts der massiven Kritik aus vielen Richtungen die Richtlinie noch einmal nachbessern wird.
Bild© marcus_hofmann – Fotolia.com