Start Immobilien Verkäufer und...

Verkäufer und Vermieter benötigen ab 2013 einen Energieausweis

1.044 views
Andreas Schrobback
Andreas Schrobback

(Berlin, 06.02.2013) Ab dem Jahre 2013 ist der Energieausweis für Wohneigentümer nicht mehr eine freiwillige Leistung, sondern ab diesem Zeitpunkt ist er Pflicht. Jeder, der ab dem Jahre 2013 eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss über einen Energieausweis verfügen.

Mit einem Energieausweis kann ein Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten bewertet werden. Die gesetzlichen Grundlagen dazu werden in der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, geregelt. Ab dem 1. Januar des Jahres 2013 sind Eigentümer von Wohngebäuden verpflichtet, dem Käufer oder auch dem Mieter den Energieausweis auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verstoß gegen die Regelungen zum Energieausweis müssen Eigentümer mit hohen Bußgeldern rechnen.

Bis zu 15. 000 Euro können dem Eigentümer drohen, wenn er den Ausweis, nachdem der Käufer oder Mieter die Vorlage verlangt hat, nicht vorlegen kann. Von dieser Regelung sind allerdings Baudenkmäler und kleine Gebäude ausgeschlossen. Auch wer die eigene Immobilie selbst bewohnt und nicht verkaufen oder vermieten möchte, kann auf diesen Ausweis verzichten.

Der Energieausweis zeigt den Energieverbrauch an

Durch den Energieausweis soll es Mietern und Käufern eine Immobilie ermöglicht werden, besser abzuschätzen, wie hoch der Energiebedarf in etwa sein wird. Das kann zu einer Verbesserung der Kalkulation beitragen, denn bei Gebäuden ist der Energieverbrauch maßgeblich an den regelmäßigen Kosten beteiligt. Im Energieausweis wird unter anderem der Energieverbrauch anhand farblicher Darstellung anschaulich dargestellt. Dadurch kann jeder auf einen Blick erkennen, wie viel Energie verbraucht wird. Wurde der Energieausweis einmal ausgestellt, dann kann er vom Eigentümer für die Dauer von bis zu zehn Jahren genutzt werden. Jedoch ist zu beachten, dass er nur von dafür qualifizierten Experten ausgestellt werden darf.

Bild © fotomek – Fotolia.com