In Neubauimmobilien investieren
Neubauten sind erst kürzlich errichtete Gebäude, die meist noch nicht von Bewohnern bezogen wurden. Außerdem werden solche Vorhaben als Neubauten bezeichnet, die noch nicht fertig gestellt sind und auf die Bedürfnisse des Eigentümers hin gebaut werden. Als Kapitalanlage sind neu gebaute Immobilien interessant, da die Bausubstanz im Vergleich zum Altbau noch keiner merklichen Abnutzung unterliegt. Zudem kann der Neubau in der Regel direkt bezogen werden. Aus diesen Umständen ergeben sich für den Erwerber deutliche Vorzüge.
Eine Neubauimmobilie bietet viele entscheidende Vorteile
Beim Kauf einer Neubauimmobilie können Sie im Normalfall davon ausgehen, dass die Gebäudesubstanz einen einwandfreien Zustand aufweist und keine Modernisierungs- sowie Instandsetzungsarbeiten in naher Zukunft anfallen. Dadurch lassen sich die Kosten für einen Neubau deutlich leichter kalkulieren als für ein Gebäude mit hohem Instandhaltungsbedarf. Ein weiterer Vorteil der neu errichteten Gebäudehülle ist der energetische Aspekt. Neue Häuser werden mit modernen Materialien und unter Berücksichtigung der Energieeffizienz errichtet. Die Richtlinien zur Energieeinsparverordnung geben vor, nach welchen Standards ein neues Gebäude zu bauen ist. Dadurch verbrauchen die Objekte weniger Heizenergie und sparen Betriebskosten ein, was auch der Umwelt zugute kommt. Zudem ist das Wohnklima in Neubauten oft besser, da kein kühler Luftzug durch die einfache Verglasung weht und die Wände nicht schnell auskühlen. Darüber hinaus punkten die neuen Objekte mit einer zeitgemäßen Architektur, die heutige Lebensweisen und Wohnstile berücksichtigt. Während bei Altbauten die Küche einen abgetrennten Raum darstellt, wird sie bei Neubauimmobilien oftmals in den Wohnbereich integriert und erfüllt damit die Ansprüche an modernes Wohnen.
Für Privatanleger, die eine Immobilie kaufen und anschließend vermieten möchten, ist die Neubauimmobilie ebenfalls interessant. Neubauwohnungen erzielen im Vergleich zum alten Bestand vor Ort höhere Mieten, da der Wohnstandard besser ist und dementsprechend die Nachfrage nach solchen Objekten besteht. Außerdem sind neben dem Anschaffungspreis keine weiteren Ausgaben erforderlich, um die Immobilie bewohnbar zu machen. Da Neubauimmobilien meist noch nicht bewohnt sind, kann sich der Eigentümer seine Mieter selbst aussuchen. Anders sieht es hingegen bei Bestandsgebäuden aus, wo der Mieter nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden kann und zudem ein Vorkaufsrecht für die Immobilie besitzt. Wird der Neubau erst noch errichtet, können Sie als Eigentümer großen Einfluss nehmen und den Grundriss sowie weitere Aspekte selbst bestimmen. Dadurch ergibt sich die Perspektive, das Objekt gegebenenfalls auch selbst auf langfristige Sicht zu nutzen. Zudem können Sie den Bau überwachen und dadurch sicherstellen, dass Baumängel vermieden bzw. umgehend ausgebessert werden.
Mit der Neubauimmobilie weniger Steuern zahlen
Wie auch beim Altbau ergeben sich durch die Neubauimmobilie vorteilhafte Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuern abzusetzen und für die Gewinne weniger Steuern zahlen zu müssen. Als gewerblicher Immobilieneigentümer, der seine Objekte vermietet, zahlen Sie nur auf die Überschüsse Ihre Steuern. Demzufolge werden die Mieteinnahmen um die abzugsfähigen Kosten bei der Veranlagung der Steuer reduziert. Zu den Kosten, die für die Besteuerung relevant sind, gehören unter anderem die Kreditzinsen und die Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Insbesondere während der langen Tilgungsdauer für den Kredit kommt es durchaus vor, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und der Eigentümer seine Neubauimmobilie als Steuersparmodell nutzen kann. Ein weiterer Bestandteil der steuerlichen Besonderheiten von Neubauten sind die vorzunehmenden Abschreibungen, die eine Abnutzung des Objekts über den Zeitverlauf berücksichtigen. Die Abschreibung erfolgt bis zu 50 Jahre mit jährlich zwei Prozent. Dadurch wird der Wert der Immobilie rechnerisch verringert, obwohl das Gebäude selbstverständlich in der Realität eine Wertsteigerung verzeichnen kann. Die Abschreibungen sind allerdings nur für vermietete Neubauimmobilien ansetzbar. Bei der Kalkulation werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Immobilie verwendet, während die Ausgaben für das Grundstück jedoch unberücksichtigt bleiben. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater bei der Erstellung der Steuererklärung helfen, da das Steuerrecht sehr umfangreich ist und mitunter mehrere Optionen bietet.