Die Denkmalschutzimmobilie als besondere Kapitalanlage
Eine denkmalgeschützte Immobilie ist nicht nur aufgrund ihrer Historie eine außergewöhnliche Investition. Aufgrund der speziellen Regelungen im Steuerrecht ist die Denkmalschutzimmobilie vor allem für professionelle Anleger sehr interessant. Bei einem denkmalgeschützten Objekt handelt es sich um eine Immobilie, die eine kulturhistorische Bedeutung hat. Damit ist das Gebäude derart von Relevanz, dass es weder zerstört noch wesentlich verändert werden darf. Zudem muss der Eigentümer gewährleisten, dass die Gebäudesubstanz erhalten wird. Das Kulturdenkmal kann ein einzelnes Haus sein oder auch ganze Straßenzüge können unter Denkmalschutz stehen. Die Objekte sind mit einer Denkmalschutzplakette gekennzeichnet und werden mitunter auch zum Verkauf angeboten.
Denkmalgeschützte Immobilien in den deutschen Metropolen
In Deutschland stehen rund eine Million Bauwerke, die vom Denkmalschutz als erhaltenswert eingestuft werden. Viele davon befinden sich in den Großstädten und weisen unterschiedliche Nutzungsarten auf. Zu den bekanntesten Gebäuden gehören sicherlich der Kölner Dom, der Prinzregentenpalast in München oder auch das Brandenburger Tor in Berlin, die allerdings als Kapitalanlage keine Relevanz haben. Private Anlager können hingegen in denkmalgeschützte Wohngebäude oder auch Gewerbeimmobilien investieren. Die angebotenen Objekte sind häufig Eigentumswohnungen in Gebäudeensembles, die aufwendig saniert wurden und aufgrund ihres besonderen Charakters bei den Mietern sehr beliebt sind. In der Hauptstadt gehört zu den größten Projekten die Hufeisensiedlung in Berlin-Britz oder auch die Lentze-Siedlung in Charlottenburg. Darüber hinaus werden denkmalgeschützte Fabrikhallen angeboten, die zu modernen Lofts umgebaut werden.
Kapital in den Denkmalschutz investieren
Von Denkmalschutzimmobilien geht auch als Kapitalanlage eine besondere Faszination aus. Die Objekte weisen eine hohe Sicherheit als Investition auf, die zu erwartende Rendite fällt lohnenswert aus und der Aspekt der Wertsteigerung kann ebenfalls überzeugen. Entscheidend sind zudem die Kriterien, die grundsätzlich bei jeder Immobilie geltend sollten. Die Steuerimmobilien befinden sich meist in den bevorzugten Lagen und zeichnen sich durch ihre repräsentative Architektur aus. Zudem wird auf den Erhalt der Bausubstanz streng geachtet und durch aufwendige Instandsetzungen sind die Immobilien sehr hochwertig. Diese Merkmale stellen alles Qualitätskriterien dar, die sich letztlich auf den Wert der Immobilie auswirken. Als Eigentümer eines solches Objekts, der die Wohnungen und Gewerbeeinheiten zu Steuersparzwecken vermietet, sollten Sie allerdings auch die Bestimmungen zum Denkmalschutz abwägen. Bauliche Maßnahmen lassen sich nicht im gleichen Umfang wie bei normalen Immobilien vornehmen. Dadurch können sich Interessenkonflikte ergeben, da die Behörden häufig nicht dieselben Ziele verfolgen wie der Anleger. Außerdem fällt die Energiebilanz bei den alten Gebäuden nicht immer wünschenswert aus, da der Denkmalschutz die Nachrüstung einer Wärmedämmung oder auch den Einbau neuer Fenster untersagt. Als deutlich positiv zu werten sind hingegen die steuerlichen Vorteile für eine Denkmalschutzimmobilie.
Von vorteilhaften Abschreibungen als Anleger profitieren
Um die hohen Abschreibungen für denkmalgeschützte Immobilien zur Steueroptimierung nutzen zu können, kann Ihr Objekt vermietet sein oder selbst von Ihnen genutzt werden. Nach dem Gesetz lassen sich bei Vermietung im Jahr der Herstellung und in den darauffolgenden sieben Jahren bis zu neun Prozent der Kosten für Baumaßnahmen am Baudenkmal abschreiben. Danach gilt für vier weitere Jahre eine erhöhte Absetzung von sieben Prozent. Dadurch erhalten Sie mit dem Kauf einen beachtlichen Steuervorteil, der bei der Wahl der Kapitalanlage nicht unbeachtet bleiben sollte. Mit den Abschreibungen mindern Sie über insgesamt zwölf Jahre Ihre persönliche Steuerlast auf das Einkommen. Bei der Selbstnutzung liegt die Abschreibungsrate etwas geringer bei neun Prozent über zehn Jahre, sodass bis zu 90 Prozent der Wiederherstellungskosten bei der Steuer berücksichtigt werden. Neben der gesonderten Abschreibung lassen sich auch bei Denkmalschtuzimmobilien die normalen Sätze für die Altsubstanz des Gebäudes anwenden. Weiterhin gelten höhere Abschreibungen für Immobilien, die sich in städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Sanierungsgebieten befinden. Mit dieser Regelung sollen Investoren gefördert werden, die an den Interessenten der Stadt mitwirken und den geplanten Städtebau mit ihrem Kapital unterstützen.