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Häuser in Ferienregionen können sich als Steuerfalle entpuppen

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ferienimmobilie(Berlin, 02.12.2013) Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt dafür, dass viele Eigentümer von Immobilien in Ferienregionen verunsichert sind. Denn mit diesem neuen Urteil steigt das Risiko, in eine Steuerfalle zu tappen.

Die Immobilie in einer Ferienregion ist für viele Verbraucher ein Traum. Diese wird oftmals nur für gelegentliche Aufenthalte in der Region genutzt. Insbesondere im Winter möchten viele Menschen dem kalten Wetter entfliehen und nutzen dann das Feriendomizil. Daneben sehen einige Verbraucher die Ferienimmobilie auch als Kapitalanlage an, denn sie kann nicht nur für den Eigenbedarf selbst genutzt werden, sondern zugleich auch vermietet werden oder die Immobilie wird Familienangehörigen unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Beim Kauf einer solchen Immobilie, wie zum Beispiel in einer der Ferienregionen Spaniens, nutzten viele Käufer Steuersparmöglichkeiten. Das war zum Beispiel möglich, indem im Rahmen des Hauskaufs eine spanische Kapitalgesellschaft gegründet wurde. Diese wurde dann Eigentümer der Immobilie. Dadurch konnten sich die Käufer einige Steuern, wie zum Beispiel die Erbschafts- und Wertzuwachssteuer, sparen. Auch die Haftungsprobleme konnten bei derartigen Verfahrensweisen gesenkt werden.

Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Aktuell gibt es allerdings nun ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Im betreffenden Fall hatte eine Familie genauso verfahren und Familienangehörige nutzten die Immobilie, ohne dafür Miete zu bezahlen. Die deutschen Finanzbehörden sahen darin jedoch eine verdeckte Gewinnausschüttung und berechneten daraus einen entsprechenden jährlichen Mietverzicht. Dieser Fall kam vor den Bundesfinanzhof und dort bekam die Finanzbehörde Recht. Dieses Urteil könnte nicht nur für Käufer von Immobilien in Spanien, sondern auch in anderen Ländern interessant sein. Denn bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft für den Erwerb einer Immobilie könnte es in Zukunft immer das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung geben.

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