(Berlin, 01.02.2013) Die Grunderwerbssteuer muss jeder Käufer einer Immobilie zahlen. Möglichkeiten der Befreiung von der Zahlung gibt es nur sehr wenige. Jedoch können Käufer die Kosten erheblich reduzieren, wenn sie auf die Vertragsdetails achten.
Immobilien zählen in Deutschland schon lange Zeit zu den beliebtesten Anlageformen. Viele Menschen planen in nächster Zeit den Kauf einer Immobilie. Der Vorteil einer Immobilie ist sicherlich der, dass der Käufer nicht nur von einer Wertsteigerung profitieren kann, sondern der Käufer kann zugleich in dem Objekt mietfrei wohnen. Alleine durch die Ersparnis der Miete lohnt sich die Investition in vielen Fällen. Jedoch ist die Immobilie für viele Personen die größte Investition des Lebens. Zum Kaufpreis und den Kosten für Renovierung oder Sanierung kommt zusätzlich noch die Grunderwerbssteuer hinzu. Diese Grunderwerbssteuer lag lange Zeit bei 3,5 Prozent (im Bundesdurchschnitt). Jedoch haben einige Bundesländer diese Steuer in den Jahren 2011 und 2012 stark angehoben. In einigen Bundesländern müssen Käufer von bebauten und unbebauten Grundstücken derzeit bis zu fünf Prozent Grunderwerbssteuer zahlen. Diese Erhöhung macht sich in den Kosten für den Kauf deutlich bemerkbar.
Grunderwerbssteuer reduzieren
Die Grunderwerbssteuer muss für jeden Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie gezahlt werden. Auch bei einer Erbpacht fällt die Steuer an, sodass Immobilienkäufer zunächst keine Möglichkeiten haben, die Steuer zu umgehen. Von dieser Regelung gibt es nur wenige Ausnahmen. So müssen zum Beispiel Erben einer Immobilie diese Steuer nicht bezahlen. Auch wenn der Kaufpreis unter 2.500 Euro liegt oder wenn der Kauf über ein Familienmitglied erfolgt, muss die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt werden. Die wenigsten Immobilienkäufer fallen jedoch unter die geltenden Ausnahmen. Mit steigenden Kosten für den Grunderwerb ist es umso wichtiger, Kosten einzusparen. Das ist möglich, indem die Kosten für das Inventar separat verkauft werden, denn werden diese mit der Immobilie verkauft, dann steigt damit auch die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer. Eine Trennung des Inventars vom Rest der Immobilie kann somit helfen, Kosten einzusparen.
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