(02.10.2013) Der August 2013 brachte einige Neuerungen bei den Notarkosten mit sich: Die Gebührensätze haben sich im Rahmen des neuen Gerichts- und Notarkostengesetzes teils erheblich nach oben korrigiert. Gerade im Immobilienbereich kommen viele Menschen an der Konsultation eines Notars nicht vorbei, beispielsweise beim Erwerb eines Hauses und der zugehörigen Eintragung im Grundbuch. Notare haben die hoheitliche Aufgabe, wichtig Vertragsschlüsse zu prüfen und entsprechende Beurkundungen vorzunehmen – sehr viele dieser Dienstleistungen sind nun merklich teurer geworden und sollten dementsprechend bei der Nebenkostenkalkulation berücksichtigt werden.
Auf den Wert kommt es an
Wie bisher auch, richtet sich der Gebührensatz für Notardienstleistungen nach dem Wert der Immobilie. Je höher dieser Wert, umso höher werden ab sofort auch die Notarkosten. An zwei Beispielen eines Hauserwerbs in jeweils unterschiedlicher Preishöhe kann dies einfach veranschaulicht werden:
1. Hauserwerb im Wert von 200.000 Euro: Hier fallen seit 1. August 2013 nach der neuen Gebührenordnung Notarkosten für die Beurkundung, den Vollzug und die Betreuung von ca. 1.300 Euro an – ein Plus zur alten Gebührenordnung von ca. 20 %
2. Hauserwerb im Wert von 400.000 Euro: Hier fallen seit 1.8.2013 etwa 3.100 Euro an – ein Plus im Vergleich zur alten Gebührenordnung von ca. 36 % !!
Die Bundesnotarkammer empfiehlt Hauserwerbern, zukünftig mit etwa 2 % des Erwerbspreises als Nebenkosten für Notar und Gericht zu kalkulieren – etwa 1,3 % für den Notar und 0,7 % für das Gericht.
Diese kräftigen Kostensteigerungen erklären sich lt. Bundesnotarkammer aus der Tatsache, dass in den vorangegangenen ca. 27 Jahren keinerlei Gebührenerhöhungen stattfanden und nun eine entsprechende Anpassung gemäß der allgemeinen Einkommensentwicklung nachvollzogen wird.
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