(Berlin, 08.01.2013) Im Jahre 2013 wird sich wieder Einiges für Mieter und Vermieter ändern. In diesem Jahr werden Vermieter unter anderem bessere Möglichkeiten erhalten, eine Kündigung bei Zahlungsrückständen auszusprechen.
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass sich jedes Jahr etwas am Mietrecht ändert. So ist es auch in diesem Jahr. Zu den wichtigen Änderungen, welche im Laufe des Jahres gültig werden sollen zählt, dass es Vermietern in Zukunft erleichtert werden soll, säumigen Mietern zu kündigen.
Damit will der Deutsche Bundestag die Rechte von Vermietern stärken. Insbesondere für kleine Vermieter ist es oftmals schwierig, die entstandenen Zahlungsrückstände auszugleichen. Zahlt ein Mieter überhaupt keine Miete, wie es bei Mietnomaden der Fall ist, dann kann das den Vermieter sogar in den Ruin stürzen.
Damit der Vermieter schneller an sein Geld gelangt und gar nicht erst in die Situation kommt, selbst Schulden aufbauen zu müssen, sind einige Änderungen am Mietrecht vorgesehen. Zu den wichtigen Änderungen zählt zum Beispiel ein geänderter Ablauf bei Räumungen. Hat ein Vermieter zum Beispiel ein Räumungsurteil erwirkt, dann muss er in Zukunft die Kosten für die Räumung nicht mehr vorstrecken. Das wird möglich, da der Mieter nur noch aus dem ‚Besitz der Wohnung‘ gesetzt wird. Dadurch muss der Vermieter die Kosten für die Räumung und Einlagerung nicht dem Gerichtsvollzieher vorstrecken. Weitere Änderungen sollen den Vermieter dafür schützen, dass die Wohnung bisher nicht geräumt werden kann, wenn ein Fremder, zum Beispiel ein Untermieter, die Tür öffnet. In dem Fall soll der Vermieter schnellere Handlungsmöglichkeiten erhalten, einen ergänzenden Räumungstitel zu erwirken.
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