
(Berlin, 15.01.2013) Der Milieuschutz wird von den Städten zur Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum eingesetzt und ist eine Gegeninitiative zur Gentrifizierung. Auf wenig Verständnis stößt dies allerdings bei den Investoren.
In großen Städten, wie Berlin und Hamburg, hat die Aufwertung von ganzen Straßenzügen in der Vergangenheit nicht nur für Freude gesorgt. Viele der Anwohner setzen sich zur Wehr gegen die Gentrifizierung. Durch die Sanierung von Gebäuden werden Mieter aus ihrem bisherigen Umfeld verdrängt, die sich die erhöhte Miete anschließend nicht mehr leisten können. Investoren wollen ihre Immobilien zu renditestarken Objekten umwandeln und sind daher oftmals weniger an den sozialen Aspekten interessiert. Der Paragraph 172 des Baugesetzbuches sieht jedoch vor, dass die Struktur der eigentlichen Bevölkerung bestimmter Gegenden nicht wesentlich durch Baumaßnahmen verändert werden darf. Daher wird diese Regelung auch als Milieuschutz bezeichnet.
Modernisierung ist nicht überall im geplanten Maße möglich
Die Zahl der betroffenen Objekte, die in Berlin zur Erhaltung der Bevölkerungsstruktur geschützt sind, betrug laut Andreas Schrobback bislang etwa 93.000 Wohnungen. Wenn ein Investor seine Immobilie modernisieren möchte, muss er sein Vorhaben in vollem Umfang genehmigen lassen. Notwendige Arbeiten, wie etwa die Erneuerung von maroden Fenstern zur Verbesserung der Energieeffizienz, sind generell möglich. Schwierigkeiten kann es hingegen geben, wenn der Eigentümer einen Fahrstuhl einbauen lassen oder mehrere Wohneinheiten zusammenlegen möchte. Investoren sollten sich daher vor dem Kauf eines solchen Objektes klar sein, dass die Steigerung der Mieteinnahmen durch Modernisierungen nur in einem moderaten Rahmen möglich ist. Vielmehr eignen sich die Immobilien für Eigentümer, die mit einem langfristigen Horizont agieren und den Mietanstieg über eine längere Zeitspanne realisieren.
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